- Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu?
- Welche Zuschüsse können beantragt werden?
- Wie kann ich als pflegender Angehöriger entlastet werden?
- Welche Betreuungsangebote gibt es?
- Wie pflege ich meinen Angehörigen richtig?
Das Eintreten eines Pflegefalls in der
Familie löst meist große Ratlosigkeit aus.
Viele Fragen und wenig Antworten. Das
weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb haben Pflegebedürftige und deren Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§ 7b SGB XI).
Die Pflegeberatung beinhaltet:
- individuelle Beratung und Anleitung rund um das Thema Pflege
- Analyse der Alltagssituation und gemeinsame Überlegungen zur besseren Alltagsbewältigung
- Pflegebedarfsermittlung
- Bedarfsgerechte Wohnumfeldgestaltung
- Hilfsmittelorganisation (z.B. Pflegebett, Rollstuhl) und Vermittlung ambulanter Hilfen
wie z.B. Krankengymnastik
- Antragstellung bei Pflegekassen und Behörden
- Angehörigenberatung bei Demenz, Schlaganfall, Diabetes etc.
- Anleitung & Schulung von pflegenden Angehörigen
- Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- vor Ort Beratung in der Klinik und Reha-Einrichtung