Sehr geehrte Patienten und Angehörige,
wie Sie alle aus der Presse entnehmen konnten, sind alle Pflegebetriebe gesetzlich verpflichtet seit 01.09.22 die Löhne und Gehälter unserer pflegenden Mitarbeiter, an den Tariflöhnen zu orientieren, andernfalls ist eine Abrechnung mit den Pflegekassen ausgeschlossen.
Es greift die sogenannte Tariftreueregelung nach GVWG.
Die Erhöhung bzw. Anpassung der Tarife erfolgte zum 01.03.2023.
Die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen bzw. Pflegekassen sind verpflichtet einen Teil dieser Kosten, mit höheren Vergütungen unserer Leistung zu refinanzieren.
Leider hat das auch zur Folge das Ihre Zuzahlungen gestiegen sind. Sollten Sie dazu fragen haben sprechen Sie uns bitte an, wir finden eine Lösung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen Schwester Martina (036918876900) und Schwester Bianca (036918865900) gerne zur Verfügung.
Ihr Pflegedienst.